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wahlkreuzAm 12. Februar werden in Berlin das Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlungen gewählt. Die Wahlen sind eine Wiederholung der Wahl vom September 2021. Diese muss laut Gerichtsbeschluss wiederholt werden, weil unter anderem Wahlzettel falsch waren oder gefehlt haben, es Unterbrechungen der Wahlvorgänge gab und Wahlzettel vertauscht wurden.
Wir erklären kurz, um was es bei der Wahl geht. Die Landeszentrale für politische Bildung hat dazu einen Flyer in leicht verständlicher Sprache herausgegeben.

Wer wird gewählt?
Gewählt werden die Mitglieder des Abgeordnetenhauses und die Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen.
Das Abgeordnetenhaus ist das Parlament des Landes Berlin, die Bezirksverordnetenversammlungen sind die Parlamente der Bezirke. Die Parlamente wiederum wählen später die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister von Berlin und der Bezirke. Das heißt, bei der Wahl am 12. Februar wählen die Wählerinnen und Wähler indirekt auch die Bürgermeister*innen mit.


Wer darf wählen?

An der Wahl zum Abgeordnetenhaus dürfen alle deutschen Staatsbürger*innen teilnehmen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten ununterbrochen ihren Wohnsitz in Berlin haben und nicht infolge eines Gerichtsentscheids vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. An der Wahl zu den Bezirksverordnetenversammlungen dürfen ebenfalls alle deutschen Staatsbürger*innen teilnehmen, aber auch alle EU-Bürger*innen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten ununterbrochen ihren Wohnsitz in Berlin haben und nicht infolge eines Gerichtsentscheids vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Was sind Erst- und Zweitstimmen?
Bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus kann man mit der Erststimme einzelne Abgeordnete wählen und mit der Zweitstimme einzelne Parteien. Welche Partei oder welche Kandidat*innen man wählt, kann jede und jeder frei entscheiden.

Wo kann ich wählen?
Wer wählen darf, hat wahrscheinlich schon seine Wahlunterlagen zugeschickt bekommen. Darin steht auch die Adresse des Wahllokals, in dem man wählen kann. Wer am 12. Februar keine Zeit hat oder aus gesundheitlichen Gründen nicht ins Wahllokal kommen kann, hat die Möglichkeit, per Brief zu wählen. Wie das geht, steht ebenfalls in den Wahlunterlagen.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.berlin.de/wahlen/wahlen/wahlen-2023/allgemeine-informationen/ oder in dem leicht verständlichen Flyer der Landeszentrale für politische Bildung, https://www.berlin.de/wahlen/wahlen/wahlen-2023/allgemeine-informationen/221207_belapobi_wahlflyer_bf.pdf

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